Mit der European Crowdfunding Service Providers Regulation (ECSPR) wurde erstmals ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding geschaffen. In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht dabei häufig der Eindruck, dass die Regulierung den gesamten Crowdinvesting-Prozess umfassend abdeckt. In der Praxis ist der Anwendungsbereich jedoch klar abgegrenzt. Um den Markt realistisch einzuordnen, ist es wichtig zu verstehen, was die ECSPR konkret regelt und welche Bereiche ausdrücklich nicht erfasst sind.
Die ECSPR richtet sich in erster Linie an Crowdfunding-Plattformen als Dienstleister. Sie definiert die Voraussetzungen, unter denen Plattformen Finanzierungen vermitteln dürfen, und legt organisatorische, prozessuale und informationsbezogene Pflichten fest. Dazu zählen unter anderem Anforderungen an die Unternehmensorganisation, den Umgang mit Interessenkonflikten, die Bereitstellung standardisierter Anlegerinformationen sowie die Ausgestaltung des Investitionsprozesses. Ziel ist es, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Anleger fundierte Entscheidungen treffen können.
Nicht reguliert werden hingegen die wirtschaftliche Qualität einzelner Projekte oder deren Erfolgsaussichten. Die ECSPR schreibt weder vor, welche Projekte angeboten werden dürfen, noch garantiert sie Renditen oder schützt vor wirtschaftlichen Verlusten. Auch die Bewertung von Geschäftsmodellen, Immobilien oder Finanzierungsstrukturen liegt nicht im Aufgabenbereich der Regulierung. Die Verantwortung für Investitionsentscheidungen verbleibt ausdrücklich bei den Anlegern.
Ebenso wenig ersetzt die ECSPR andere bestehende Rechtsgebiete. Steuerliche Behandlung, gesellschaftsrechtliche Fragen oder insolvenzrechtliche Rangfolgen werden nicht durch die ECSPR geregelt, sondern unterliegen weiterhin nationalem Recht. Auch Themen wie Sekundärmärkte, Liquidität oder Exit-Möglichkeiten sind nur sehr begrenzt adressiert und bleiben in der Praxis stark von den jeweiligen Marktstrukturen abhängig.
Die Abgrenzung des Regelungsumfangs ist kein Mangel, sondern eine bewusste Entscheidung. Die ECSPR soll Transparenz und einheitliche Mindeststandards schaffen, ohne in unternehmerische Freiheit oder individuelle Risikoentscheidungen einzugreifen. Für Investoren wie auch für Projektinitiatoren bedeutet das: Regulierung sorgt für klare Spielregeln. Sie ersetzt jedoch nicht die eigene Auseinandersetzung mit Risiken, Strukturen und wirtschaftlichen Zusammenhängen.